Hausordnung

Regeln für die Nutzung unserer Ferienwohnungen

Sie verbringen Ihren Urlaub in einer privaten Ferienwohnung.

Wir haben uns mit der Einrichtung Mühe gegeben und hoffen, dass Sie hier einen schönen Urlaub verbringen.

Leider zeigte die Erfahrung, dass nicht alle Gäste sorgsam sind.

Nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung geben, in der wir nur beschreiben, wie wir uns den Umgang mit der Wohnung und dem Inventar im Idealfall vorstellen.

Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns, auch in Zukunft schöne Ferienwohnungen zur Verfügung stellen zu können.

Wir hoffen, dass diese Regeln Ihr Verständnis finden.

Die Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände hat durch alle Gäste pfleglich und zweckentsprechend zu erfolgen.

Ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang sollte für alle Gäste selbstverständlich sein.

1. Zugang

Die Hauseingangstür/ Tor ist bitte immer wieder zu schließen.

2. Parkplätze

Für die Ferienwohnungen im Stadtzentrum sind keine privaten PKW-Stellplätze vorhanden. Sie können kostenfrei im gesamten Wohngebiet an der Straße parken.

Die Wohnung „An der Gera“ und unser Haus „Alwin“ haben je einen  PKW –Stellplatz im Grundstück.

Eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder besteht nur für die Feriengäste der Objekte „Alwin“ und  „An der Gera!“

Alle anderen Wohnungen sind in einem Altbau, wo es keine Möglichkeit gibt die Fahrräder im Hof abzustellen, noch an der Hauswand anzulehnen.

3. Lärm

Ab 22.00 Uhr ist jeder Lärm in und um das Haus (Wohngebiet!) zu vermeiden.

Jeder Nutzer achtet bei späterem Beisammensein auf Zimmerlautstärke und nimmt Rücksicht auf die Nachbarn.

4. Rauchen/Jugendschutz

Unsere Wohnungen/ Haus sind Nichtraucherobjekte - im gesamten Haus darf nicht geraucht werden. Ascher für Rauchbedürfnisse stehen auf den Balkonen bzw. außerhalb des Hauses im Terrassenbereich.

Die jugendlichen Besucher und die Verantwortlichen müssen das Jugendschutzgesetz beachten. Das gilt insbesondere für den Genuss von Alkohol. Der Gebrauch von Drogen ist grundsätzlich verboten.

5. Küchenbenutzung

In jeder Ferienwohnung ist eine Küche eingerichtet. Lebensmittel und Getränke sind sachgerecht und gut verpackt aufzubewahren.

Die Küche ist gesäubert (besenrein) zu übergeben. Aus den Küchen der Ferienwohnungen sind sämtliche Lebensmittelreste mitzunehmen.

6. Abfall

Die Abfälle sind getrennt zu sammeln und regelmäßig in die dafür vorgesehenen Mülltonen zu entsorgen.

7. Reinigung

Jeder Nutzer hat die Ferienobjekte so zu verlassen, dass sich diese in einem sauberen Zustand befinden (besenrein bzw. aufgeräumt). Die einzelnen Räume und die Aufstellung der Möbel sind wieder so herzurichten, wie sie zu Beginn vorgefunden wurden.

8. Parknutzung

Einrichtungsgegenstände aus den Ferienwohnungen dürfen nicht ins Freie gebracht werden.

9. Elektrische Geräte

Elektrische Geräte sind bitte nach Nutzung vom Strom zu entfernen und nicht in den Wohn- und Schlafräumen benutzt werden. Sonstige verwendete Geräte müssen den Regeln der Technik entsprechen.

10. Sachbeschädigungen

Sachbeschädigungen oder unbeabsichtigt verursachte Schäden sind mit Angabe des Verursachers an den Vermieter zu melden. Für Schäden haftet grundsätzlich der Verursacher. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, kann von den Mietern ein Entgelt gefordert werden.

Für zu Bruch gegangenes Geschirr und andere Schäden wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

11. Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Sanktionen ausgesprochen werden.

Nutzern, die das Gebäude oder Außengelände ungenügend gereinigt verlassen, wird eine Reinigungsgebühr von 30,- € berechnet.

Bei Verstößen gegen geltendes Recht wird die Polizei informiert.

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